Nebelkerzen - Teil 1
Kleiner Exkurs zu den Nebelkerzen der Urheberrechtsdiskussion.
"Lasst uns das Urhebergesetz abschaffen!"
Nach der ganzen Diskussion im Internet zu diesem Thema, die ich unwahrscheinlich spannend finde, bin ich nun an diesem Punkt angelangt. Bislang.
Viele halbwahre oder schlicht falsche Argumente tauchen immer wieder und wieder auf und werden dadurch trotzdem nicht richtiger. Genau um diese Nebelkerzen von beiden Seiten möchte ich mich hier kümmern.
Hierzu direkt eine Warnung: Mein Text setzt eine Grundkenntnis der Hauptargumente in der laufenden Diskussion zum Thema Urheberrecht und der hauptsächlichen Akteure und offenen Briefe voraus. Themeneinsteiger werden mit meinen Ausführungen wahrscheinlich nichts anfangen können. Einen sehr guten Einstieg bieten die Links am Ende meines Textes. In den verlinkten Beiträgen finden sich auch die sehr gute Argumente gegen die aktuelle Situation, die mich zu meinem Standpunkt gebracht haben und auf die ich hier nicht näher eingehe.
Im Folgenden stelle ich in kursiven Oberpunkten einige besonders häufig anzutreffende Argumente vor. Da die Beiträge von vielen verschiedenen Kommentatoren in immer wieder abgewandelter Form auftauchen, habe ich sie zusammengefasst und in eigene Worte gekleidet. Nur ein Originalzitat gibt es, und das kommt direkt als Nächstes:
"Das Internet und der Schutz des geistigen Eigentums müssen ausgesöhnt werden. Dieser Ausgleich ist zunächst Aufgabe der Gerichte."
Dieses Originalzitat stammt aus einem Gastbeitrag Volker Kauders (CDU) auf Spiegel Online (www.spiegel.de/politik/deutschland/volker-kauder-verteidigt-das-urheberrecht-a-832262.html)
Gerichte söhnen selten Streitparteien aus. Sie fällen Urteile mit denen oft mindestens eine Seite nicht glücklich ist. Im Gegenteil ist die Aussöhnung doch eher eine gesellschaftlich-kulturelle Aufgabe und damit (auch) Aufgabe der Politik. Wer als Politiker seine eigene Verantwortung an der politischen Willensbildung und an der Schaffung adäquater rechtlicher Rahmenbedingungen hier als „Sache der Gerichte“ hinstellt, sagt in doch damit gleichzeitig, dass er die Rahmenbedingungen für absolut richtig hält und nur die Durchsetzung der Rechte vorangetrieben werden sollte. An einer Aussöhnung im Sinne einer Annäherung der unterschiedlichen (Streit-)Parteien kann es ihm dann aber nicht gelegen sein. Wenn dieser Autor, der also darlegt, dass er politisch nichts ändern möchte, den anderen (politischen) Parteien im gleichen Artikel „Schockstarre“ vorwirft, so entlarvt er damit zumindest seine Worte als leere, populistische Phrasen. Ich möchte nicht so weit gehen, den Zustand seines Geistes schlecht zu reden. Eher fürchte ich, dass er genau weiß, was er da sagt. Zumindest aber erschreckt mich das Bild, dass dieser Volksvertreter von seinen Lesern hat und vor allem von den durch ihn Vertretenen. Hält er uns wirklich für merkbefreit oder interpretiere ich seine Worte nur total falsch?
"Das Urheberrecht abzuschaffen fordert doch niemand, abgesehen von ein paar radikalen Extremisten, die eh keiner ernst nimmt."
Vielleicht trauen sich auch nur wenige, sich in die Ecke „radikal“, „Extremist“ oder „nicht ernst zu nehmen“ hinstellen zu lassen. Ich nehme die Herausforderung allerdings an. Es ist gewohnte Diskussionstradition, den Gegner erstmal in eine Ecke zu drängen, in die ihm nur wenige folgen wollen. Das schreckt schon mal viele andere ab, sich die Argumente zu Eigen zu machen. Zu groß ist die Gefahr, sich hinterher in der gleichen Ecke zu finden.
Die meisten von mir gelesenen Kommentatoren gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass Urheber für ihr Werk „an sich“ vergütet werden sollen, einigen sind nur die Schutzfristen zu lang, anderen wiederum zu kurz. Für mich zeigt es vor allem, wie die bisherige Lobbyarbeit und der bestehende Status Quo den Blick auf die Grundfrage „Warum?“ verhindern.
Die Abschaffung einer Sache ist von sich aus „extrem“, sie ist danach „0%“ vorhanden. Weniger geht nicht. Haben sich die Politiker, die das Baukindergeld abgeschafft haben, „Extremisten“ nennen müssen? Waren die „Abschaffer“ der Vermögenssteuer in den Augen der Öffentlichkeit Radikale? Sind sie an den Rand der Gesellschaft gedrängt worden?
Was ich damit sagen möchte: Man kann sich mit Argumenten auseinandersetzten oder ihre Vorbringer verunglimpfen. Beides zusammen ist selten möglich.
"Wofür zahle ich eigentlich die Pauschalabgabe für Geräte, wenn in dann doch nicht kopieren darf. Außerdem wird das Recht auf Privatkopie ja durch Kopierschutztechniken immer mehr ausgehöhlt."
Die Pauschalabgabe ist dafür vorgesehen, dass Urheber auch für legale (Privat-)Kopien einen Ausgleich erhalten. Schließlich können sie diese aufgrund einer Schranke im Urheberrecht nicht verhindern. Illegale Kopien sind damit nicht abgegolten, dafür wären die paar Kröten pro CD, Festplatte, Drucker, etc. auch ziemlich wenig. Dennoch ist die Abgabe vor Allem für diejenigen ärgerlich, die gar keine Kopien fremder Urheber anfertigen.
Die Frage, ob es überhaupt noch Schutzmechanismen gibt, ob DRM ausstirbt oder ob morgen vielleicht doch etwas viel wirkungsvolleres kommt, kann dahingestellt bleiben. Derzeit haben Urheber das Recht, ihre Werke nach eigenem Ermessen zu schützen. Das kann man doof finden. Jedenfalls begibt man sich rechtlich und moralisch ins Abseits, wenn man daraus eine Grundlage für illegale Kopien zaubert.
Besonders Spitzfindige betonen gerne, dass es ein "Recht auf Privatkopie" im UrhG nicht gibt. In der Tat findet sich dort „nur“ ein Ausnahmetatbestand (sog. „Schranke des Urheberrechts“), vergleichbar übrigens mit der Notwehr im StGB. Aber auch hier sprechen wir allgemein vom „Recht auf Notwehr“ und benutzen nicht nur den genaueren Begriff „Rechtfertigungsgrund“.
Und dennoch bringt uns die Wortklauberei um „Recht“ oder „Schranken“ in der Sache nicht weiter. Jeder weiß – in der „Laiensphäre“, wie der Jurist sagt – genau worum es geht.
Damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich möchte ausdrücklich nicht die Privatkopie als eine Art "Notwehr" gegen die bösen Urheber oder Verwerter oder wen auch immer darstellen. Es geht mir nicht um eine rechtliche, sondern um eine (umgangs-)sprachliche Analogie.
"Wer das Urheberrecht in Frage stellt, verachtet Kreativität und neidet den Urhebern ihren gerechten Gewinn."
Ja, das kann man so sehen, bringt aber die Klärung keinen Schritt weiter. Die Grundsatzdiskussion ist offensichtlich wichtig, ansonsten wären die anhaltenden und lautstarken Wortgefechte in immer weiteren Teilen der Gesellschaft nicht zu erklären. Letztlich kann dahingestellt sein, ob jemand neidisch oder verächtlich ist oder welche Motive die Person sonst so antreiben. Im Gegenteil verhindern die Beleidigungen und die Fixierung auf die (oft nur vermutete und aus wenigen Sätzen herausgelesene) Persönlichkeit des Gegenübers den Blick auf mitunter bedenkenswerte Standpunkte und Anregungen.
Mit Sicherheit falsch ist aber die Aussage, dass das Stellen von unbequemen Fragen und auch das Einnehmen von unbequemen Positionen in einem Diskurs per se irgendetwas oder irgendjemanden verachtet.
"Die Abschaffung der Urheberrechts wäre der Untergang des Abendlandes."
Das Argument, dass irgendeine Veränderung den Untergang der eigenen Kultur begründet, kannten schon die alten Griechen. Es kommt auch häufig mit "Die Jugend von heute ist viel schlimmer als die von gestern", was genauso alt ist. Das sich Kultur verändert, bedeutet aber nicht ihren Untergang, sondern ist ein immanenter und notwendiger Prozess. Mir wurde bislang nicht schlüssig genug dargelegt, warum sich diese Schreckensvision ausgerechnet jetzt erfüllen sollte, obwohl sie auch in der Vergangenheit nie eingetroffen ist.
Keine Frage, die Umbrüche sind derzeit gewaltig und die Angst vor Veränderung ist uns evolutorisch möglicherweise tief einprogrammiert. Für mich ist das aber eher ein Grund, nicht an solche Prophezeiungen zu glauben.
"Manche Urheber sind doch auch Raubkopierer oder verstoßen gegen Zitiergebote, Impressumspflichten und noch ganz andere Gesetze und Regeln. Wer Rechte anderer verletzt, darf diese nicht für sich selbst reklamieren."
Ganz so einfach ist das nicht. Wer Rechte verletzt, verwirkt sie damit nicht selbst. Das ist auch gut so. Diebe darf man nicht bestehlen und Mörder nicht töten. In unserem Rechtssystem darf ich Fehler und Verstöße von anderen nicht zur Rechtfertigung für eigene Verstöße nutzen. Das Stichwort hierzu ist: "Es gibt kein Recht im Unrecht."
Natürlich kann man einem "Rechtsbrecher" moralisch absprechen, sich in gleicher Sache adäquat zu äußern, muss man aber nicht, sofern man sich nicht moralisch über ihn stellen will und damit seinen eigenen Standpunkt versucht aufzuwerten. Ich bin eher dafür, sich Argumente unabhängig vom Sender anzusehen. Der sachlichen Auseinandersetzung tut das sicher keinen Abbruch, eher im Gegenteil.
"Wer ein Buch für viel Geld vorab an einen Verlag verkauft und damit selbst das Urheberrecht und die Verwerter nutzt (wie über eine prominente Vertreterin der Piraten verlautet wird), anstatt es kostenlos ins Internet zu stellen, darf nicht gegen das Urheberrecht argumentieren."
Diese Behauptung halte ich aus mehreren Gründen für falsch:
- In einer Sachdiskussion sollten die Argumente entscheiden, nicht die Personen und ihr Verhalten, auch wenn die Motivlage ein Argument vielleicht in anderem Licht erscheinen lassen kann.
- Auch wenn ich etwas ablehne, darf ich daran teilhaben. Wenn ich meinen Steuersatz für zu gering halte muss ich doch nicht vorab freiwillig Geld an das Finanzamt überweisen, nur um an der Diskussion über Steuern teilnehmen zu dürfen. Vor ein paar Jahren gab es noch „Baukindergeld“. Musste man als Gegner gleichzeitig dem Staat das Geld durch Verzicht auf Selbiges schenken? Man kann das zwar für moralisch besonders integer halten, aber aus meiner Sicht kann man so ein Verhalten von niemandem verlangen. Wer es macht – okay, tolles Vorbild, Note 1+, mehr aber nicht.
- Hier wird doch ein toller Ausweg aus dem "Armutssumpf der entrechteten Urheber" vorgeführt. Ein Werk wird vorab (oder auch später) verkauft und damit entfallen - wie bei den Brötchen beim Bäcker - alle weiteren finanziellen Ansprüche für den Urheber.
Übrigens: Ist das nicht das in vielen Fällen praktizierte Modell?
An dieser Stelle treten bisher die Verwerter auf den Plan und monetarisieren die vom Urheber abgekauften Rechte.
Ich kenne den tatsächlichen Vertrag nicht, aber es ist immerhin eine Möglichkeit und ein Vorschlag, wie es vielleicht (in diesem konkreten Bereich) auch ohne UrhG geht.
"Mit meinen Downloads entsteht dem Urheber überhaupt kein Schaden. Wenn das Lied oder Buch (oder … oder &hellip) mir gefällt, kaufe ich es anschließend, wenn nicht, hätte ich es sowieso nicht gekauft."
Diese Sichtweise ist häufig anzutreffen. Sie dient meist als Argument gegen die als überzogen empfundenen Hochrechnungen der Verwerter zu Verlusten durch illegale Kopien. Tatsächlich tun sich beide Seiten hier nicht viel, denn keines der Argumente lässt sich sicher belegen, auch wenn es schon die ersten Studien auf beiden Seiten gibt.
Dass die Industrie hier die für sie bestmöglichen Zahlen sprechen lässt, ist wenig verwunderlich. Bedenklich ist aber, wenn sich auf solche einseitigen Zahlen Sanktionen und Gesetzesvorhaben stützen sollen. Deshalb sollte dem natürlich entschieden mit anderen, belastbaren Zahlen entgegen getreten werden. Solche belastbaren Zahlen sind bislang rar.
Umgekehrt schließen die "Werktester" unter den Urheberrechtskritikern vielleicht doch zu sehr von sich auf andere. Es gibt viele Kommentatoren, die aus eigener Erfahrung sagen, dass sich der kostenlose Konsum nicht nachteilig auf ihr Kaufverhalten auswirkt, eher im Gegenteil. Sie geben nun angeblich mehr für Kultur aus als zuvor. Aber gilt das auch für die schweigende Mehrheit? Niemand weiß es. Außerdem kann ja niemand in die Zukunft blicken. Noch mag es viele Freunde des haptischen Gefühls eines Buches geben. Was passiert aber, wenn der übernächste eBook-Reader so haptisch wie ein Buch daherkommt, z.B. mit umblätterbarem Bildschirmpapier? Bleiben wir dann immer noch beim Totholz? Und wenn nicht: Zahlen wir für das, was es auch kostenlos gibt?
Die Fragen kann natürlich niemand beantworten.
Letztlich wird sich – im Fall von gleicher Leistung – das kostenlose Produkt vermutlich gegen das kostenpflichtige durchsetzen. Wer also Geld mit leicht kopierbaren Werken machen wollte, müsste gleichzeitig einen Mehrwert bieten oder andere Finanzierungsmöglichkeiten finden.
"Urheber unterliegen den gleichen Gesetzen des freien Marktes wie alle anderen auch."
Für Urheber gilt das Gesetz von Angebot und Nachfrage. Werden ihre Werke nicht nachgefragt, verdienen sie auch kein Geld. Das Prinzip von Wettbewerb und Konkurrenz ist aber teilweise durch das Monopol des UrhG außer Kraft gesetzt.
Vergleichen wir dazu mal Elton John mit Sting. Beide konkurrieren insofern, als das Geld ihrer Fans begrenzt ist. Wenn jemand nur Taschengeld für genau ein Album hat, wird er sich zwischen beiden entscheiden müssen. Es kann auch niemand zwei gleichzeitig stattfindende Konzerte der beiden Künstler besuchen. Keiner von beiden muss aber fürchten, dass der andere (oder sonst jemand) seine Stelle einnimmt und ihm damit direkte Konkurrenz macht. Das verhindert erfolgreich das Urhebermonopol.
Aus Sicht des Konsumenten: Wenn ich Sting hören will, nützt es mir nichts, dass es Elton John gibt. Beide sind nicht austauschbar.
Vergleichen wir das jetzt mal mit meinem Lieblingsbäcker, der als einziger ein bestimmtes, wundervolles Brot herstellt. Ich kaufe es bei ihm, weil niemand anderes es anbietet. Vielleicht hält er sein Rezept geheim und entzieht sich damit der direkten Konkurrenz. Keinesfalls aber kann er verhindern, dass ein anderer Bäcker – im Bereich Software würde man von Reverse Engineering sprechen – das Rezept mit aufwändigen chemischen Verfahren ermittelt. Er kann auch nicht verhindern, dass ein anderer Bäcker, der das Rezept ermitteln konnte, das Brot selbst herstellt und verkauft. Er würde auch sicher gerne von dem „Nachbäcker“ Geld dafür einstreichen, dass der nun sein „geistiges Eigentum“ nutzt, nämlich das hart erarbeitete Rezept.
Mein Bäcker muss sich also, anders als ein Urheber, vollumfänglich der Konkurrenz stellen und hat kein Monopolrecht auf seiner Seite.
Man kann ja jetzt ketzerisch fragen, was wichtiger ist: Brot oder Kunst. ;-)
(Natürlich ist beides wichtig und es ist nicht sehr sachlich, beides argumentativ gegeneinander auszuspielen.)
"Ich will als Urheber aber selbst darüber bestimmen, wer mein Werk wo und wann nutzt. Auf keinen Fall möchte ich mein Gedicht oder meine Fotografie auf einer Webseite von Extremisten oder politischen Gegnern stehen haben."
Den Punkt finde ich sehr verständlich. Gegen den Wunsch ist recht wenig zu sagen. Muss aber die Gesellschaft dem in Form des Urheberrechts Rechnung tragen? Andere können das doch auch nicht fordern, warum also nur die Urheber?
Mercedes kann nicht sagen: „Wir wollen nicht, dass langhaarige Hippies in unseren noblen Karossen durch die Gegend fahren. Das verwässert unsere Marke.“
Zumindest wird dieser Wunsch vom „Konzern mit Stern“ nicht durchsetzbar sein.
Mein Bäcker kann mich aus seinem Laden werfen und mir ein Hausverbot erteilen, wenn ich mich zu sehr daneben benommen habe. Er kann aber nicht verhindern, dass mir ein anderer Kunde seine Brötchen überlässt – mit oder ohne Bezahlung. An einmal verkauften Brötchen verliert der Bäcker alle Rechte.
Das Monopol des Urhebers, dass in obigem Beispiel einen für viele sicher nachvollziehbaren Wunsch sichert, kann umgekehrt genauso zur Ausgrenzung und Diskriminierung benutzt werden, z.B. "Ich will aber dass meine Gedichte nur auf Webseiten von Weißen erscheinen."
Hier wird vielleicht den ersten Befürwortern mulmig. Um es mal genau zu nehmen ist ein Monopol ja auch für Abgrenzung (hier wertfrei gemeint) da. Monopole können immer für etwas "Gutes" (von welchem Standpunkt eigentlich?) eingesetzt werden, aber eben immer auch für etwas "nicht so Gutes". Auch daher ist das Argument aus meiner Sicht nicht tragfähig.
"Die Urheber sollen sich gefälligst nicht über Youtube und die ganze kostenlose Werbung beschweren, schließlich bekommen sie doch so auch neue zahlende Kunden."
Das kann bei einigen so sein, das kann auch bei anderen ganz anders sein. Bodo Wartke verweist mit seiner Website http://www.bodowartke.de/ auf die Youtube-Videos seiner Auftritte. Offenbar möchte er diese Werbung. Er wäre aber auch kaum in Gefahr, dass jemand sein Programm kopiert und nachspielt. Man möchte ihn wegen seiner unnachahmlichen Art auf der Bühne stehen sehen.
Was bei Bodo funktioniert, muss nicht bei allen anderen funktionieren. Viel wichtiger ist aber noch, dass es dem Künstler nach derzeitiger Rechtslage möglich ist, seine Verbreitung selbst zu bestimmen. Man darf ihm die Werbung also schon mal nicht aufzwängen.
Man stelle sich mal umgekehrt vor – um mal wieder einen hinkenden Vergleich zu bemühen – man würde auch für Foren- und Gästebuchschreiber Zwangswerbung machen und deren geistige Ergüsse überall im Web und in deren „öffentlichem“ realen Leben einsammeln und auf eine dafür geeignete Plattform stellen. Das würde deren Popularität auf jeden Fall steigern. Damit es auch wirklich „Werbung“ wäre müsste natürlich das Pseudonym in einen Klarnamen übersetzt werden.
Das Beispiel hinkt vor allem deshalb, weil hier statt Urheberrechten vor allem Persönlichkeitsrechte (Ano-/Pseudonymität) tangiert werden. Mir geht es bei dem Beispiel aber darum, dass über den Kopf einer Person hinweg bestimmt wird, was für sie richtig ist, und das wiederum ist sicher nicht richtig.
"Natürlich haben Künstler das Recht auf geldwerten Vorteil für ihr geistiges Eigentum. Jeder Arbeitnehmer enthält doch auch Lohn für seine Arbeit."
Der Begriffs „geistiges Eigentum“ hat in der Debatte einen großen Vorteil für eine Seite (ich verrate aber nicht für welche): Er zementiert den Gedanken, dass Argumente und Mechanismen beim Sachenrecht eins zu eins auf Urheber-/Verwertungsrechte übertragbar sind. Gleichzeitig ermöglicht er überhaupt erst, von „Diebstahl“ und „Raub“ in diesem Zusammenhang zu reden, also klar negativ belegte Begriffe (Kriminalität) in die Diskussion zu bringen.
Der Eigentumsbegriff ist ja zunächst mal mit Materialgütern, also stofflichen Objekten, aka. Gegenständen verbunden. Der Zusatz „geistig“ suggeriert, das auch Ideen oder deren Manifestationen „an sich“ auf jeden Fall genauso geschützt werden müssen wie Gegenstände. Dabei wird gleichzeitig gerne unterschlagen, dass der Urheber mit der Veräußerung seines Werkes, anders als der Bäcker oder Autoverkäufer, eben nicht als Eigentümer handelt. Als solcher müsste er für die Monetarisierung das Eigentum (bei Verkauf oder Tausch) oder zumindest den Besitz (bei Vermietung oder Pacht) übertragen und kann in entsprechendem Umfang den Gegenstand selbst nicht mehr nutzen. Es besteht noch die zusätzliche Möglichkeit der Zurschaustellung gegen Eintritt, aber auch dann kann ein Eigentümer nicht gleichzeitig auf andere Weise Geld damit verdienen.
Der Kern der Diskussion dreht sich aber genau um diesen Unterschied. Das Recht hat der Urheber deshalb, weil die Gesellschaft ihm derzeit das Monopol per Gesetz gestattet. Es ist aber weder ethisch/moralisch noch juristisch zwingend notwendig, diesen Status Quo zu erhalten.
Der Arbeitnehmer hat übrigens eine ganz andere Voraussetzung als der Urheber. Er ist in der Regel für eine vorher definierte Arbeit (Stellenbeschreibung) zu einem vorher definierten Lohn eingestellt worden. Bezahlt wird die reine Arbeitszeit oder die Arbeitsleistung, je nach Vertrag.
Der Urheber kann aber für die gleiche, einmal erbrachte Leistung, immer wieder Geld verlangen. Natürlich bekommt er kein Geld, wenn er für seine Kunst keinen Käufer findet, aber er kann dann verhindern, dass jemand anderes etwas Gleiches oder sehr Ähnliches erschafft.
Wenn ich den Arbeitnehmer als Anbieter seiner Arbeitskraft begreife und den Arbeitgeber als dessen Kunden, so müsste der Arbeitnehmer - in Analogie zum Urheberrecht - dem Arbeitgeber verbieten können, dass jemand anderes „seine“ Arbeit in gleicher oder ähnlicher Art nach seiner Kündigung fortführt.
Das Urheberrecht gestattet dem Künstler und/oder dessen Verwerter, eine als sein Eigentum wahrgenommene Information (sofern sie eine gewisse Schaffenshöhe erreicht) künstlich zu verknappen. Das ist aus Sicht der Urheber auch dringend notwendig, eben weil diese Information entgegen der Eigenschaft von „dinglichem“ Eigentum beliebig verlustfrei vervielfältigt werden kann.
Ich gehe davon aus, dass viele Verwender des Begriffs „geistiges Eigentum“ diese Knackpunkte sehr wohl kennen und es ihnen auch genau auf diese Verwischung von materiellen (Gegenstände, Produkte) und immateriellen (Rechte und Dienstleistungen) Gütern ankommt. Das gilt umso mehr, wenn sie vehement behaupten, der Begriff „geistiges Eigentum“ wäre neutral und sachlich, wohingegen „Immaterialgüter“ ein ideologischer Kampfbegriff sei. Letztendlich muss sich jeder über die Neutralität und Diskussionsförderlichkeit von Begriffen aber selbst Gedanken machen, denn die Bewertung hängt nicht zuletzt von individuellen Gefühlen ab. Diesem Umstand steht übrigens auch ein Eintrag in der Wikipedia (z.B. von „geistigem Eigentum“) nicht entgegen.
"Die meisten Leute, die hier von Urheberrechten schwafeln, haben doch das UrhG, das WahrnG und das VerlG noch nie gelesen, geschweige denn verstanden."
Das halte ich für sehr wahrscheinlich. Das Urheberrecht ist so komplex, dass es ohne fundierte juristische Ausbildung und spezielle Zusatzqualifikation vielleicht auch nicht komplett „verstanden“ werden kann. Nicht umsonst gibt es hierfür Fachjuristen. Hinzu kommt die recht unübersichtliche Auslegung durch Gerichte. Heißt das denn im Umkehrschluss, dass wir die Diskussion darüber nur einer hochqualifizierten Minderheit überlassen? Ich denke, nicht.
Auch juristische Laien sind sehr wohl in der Lage, dahinter stehende Konzepte, etwa die Monopolisierung von Informationen, zu verstehen. Die Diskussion ist auch nicht in erster Linie juristisch, sondern vielmehr gesellschaftlich/kulturell. Da halte ich Juristen nicht unbedingt für ausgewiesene Fachleute (es schließt sich aber auch nicht gegenseitig aus).
Nach meinem Dafürhalten müssen Gesetze so ausformuliert sein, dass auch „Otto Normalverbraucher“ sie verstehen und sich danach richten kann. Andernfalls hat der Gesetzgeber versagt. Das Urheberrecht ist so kompliziert, dass auch aus Gründen der Vereinfachung und Verständlichkeit für den Bürger hier eine Änderung sinnvoll wäre. Im Übrigen gilt das für ganz viele andere Gesetze ebenfalls.
"Haha - die Urheberrechtsgegner sind so doof, die werfen dauernd Urheber- und Verwertungsrechte durcheinander, kennen den Unterschied zwischen Komponisten und ausübenden Musikern nicht, (usw...)"
Das ist natürlich ein Standpunkt, den man einnehmen kann ... vor allem, wenn einem die Diskussion lästig ist oder man nichts anderes dazu beitragen kann.
Man kann natürlich entgegenhalten, dass auch die Befürworter nicht zwischen Diebstahl oder Raub auf der einen und der Unterwanderung eines Monopolrechts auf der anderen Seite unterscheiden wollen.
Formal wird zwischen verschiedenen Rechten (z.B. Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Recht auf Anerkennung) unterschieden. Aus dem Kontext der Argumente ergibt sich meist auch schlüssig, was gemeint ist, wenn allgemein vom Urheberrecht geredet wird. Immerhin darf man mit ein wenig gutem Willen dem Volksmund auch zugute halten, dass alles gemeinsam im Urhebergesetz geregelt ist.
Der zweite Punkt stimmt aber: Bei der Betrachtung der Schutzbedürftigkeit und der Verdienstmöglichkeit lohnt sich eine saubere Trennung der verschiedenen Arten von Künstlern und die Differenzierung in verschiedenen Werksarten.

